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AGBs - Leih & Miete

Allgemeine Leih- und Mietbedingungen der GoldTHEKE GmbH

 

1. Allgemeines

 

A. Die GoldTHEKE GmbH, im Folgenden kurz „GoldTHEKE“ genannt, ist daran interessiert, dass die von ihr gelieferten Produkte in der bestmöglichen Qualität verkauft und zur Verfügung gestellt werden, damit der Konsument (B2C) die Marken und Produkte der GoldTHEKE in positiver Atmosphäre wahrnimmt. Vor diesem Hintergrund überlässt bzw. vermietet die GoldTHEKE dem Kunden („Kunde“) Gegenstände oder Geräte ausschließlich nach den gegenständlichen Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der GoldTHEKE.

 

2. Leih- oder Mietgegenstand

 

A. Leih- oder Mietgegenstand (-gegenstände) ist (sind) die in der Bestellbestätigung oder im Lieferschein näher de􀁶nierten Gegenstände oder Geräte („Inventarien“). Die Inventarien werden dem Kunden frei von Mängeln und irgendwelchen Rechten von Dritten, in einem entweder neuen oder gebrauchten Zustand, aber in jedem Fall in einem betriebsbereiten und technisch einwandfreien Zustand übergeben. GoldTHEKE sichert keine bestimmten Leistungen, Dimensionen oder Eigenschaften der Inventarien zu.

 

3. Überlassung (Leihe oder Miete)

 

A. GoldTHEKE stellt dem Kunden die Inventarien entweder leihweise oder gegen Entgelt zur Verfügung.

B. Werden die Inventarien gegen Entgelt überlassen, gilt grundsätzlich – sofern nichts anderes vereinbart – die in der jeweils aktuellen Preisliste der GoldTHEKE angegebene Servicepauschale, die dem Kunden übermittelt wird (elektronisch oder in Papierform übergeben). Die Servicepauschale inkludiert die Anlieferung und Abholung der Inventarien an bzw. vom Kunden und Kosten für die gewöhnliche Instandhaltung (Reinigung). Nicht enthalten sind über die gewöhnliche Benutzung und Verunreinigung hinausgehende Reinigungen von Verschmutzungen oder Reparaturkosten wegen Beschädigungen und keine über die Anlieferung und Abholung hinausgehenden Transportkosten (z.B. Abholung im Falle von Beschädigungen, Nachbestellungen). Diese Kosten stellt GoldTHEKE dem Kunden gesondert in Rechnung.

C. Die Verrechnung der Servicepauschale erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen GoldTHEKE und Kunde mittels lieferbezogenen Einzelabrechnung oder monatlicher Abrechnung und Überweisung durch den Kunden. In allen Fällen erfolgt die Abrechnung durch GoldTHEKE monatlich durch Übermittlung einer dem UStG entsprechenden Rechnung. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag binnen 14 Kalendertage (ab Rechnungsdatum) ohne jeglichen Abzug, aber inklusive Umsatzsteuer in ausgewiesener Höhe auf das in der Rechnung angegebene Konto der GoldTHEKE zur Überweisung zu bringen. Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen im jeweils gesetzlichen Ausmaß und Bearbeitungskosten von EUR 40,00 als vereinbart.

D. GoldTHEKE behält sich das Recht vor, eine Kaution in angemessener Höhe als Sicherheit zu verlangen und für die Dauer der Leihe oder Miete einzubehalten. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.

E. Veränderungen, Manipulationen oder sonstige Eingriffe in die Substanz der zur Verfügung gestellten Inventarien („Veränderungen“) sind ausdrücklich untersagt und ist der Kunde verp􀁷ichtet, sämtliche vorgenommen Veränderungen ohne Beschädigung der Substanz bei Rückstellung wieder rückgängig zu machen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang selbst und steht ihm keinerlei wie immer gearteter Ersatz für derartige Veränderungen zu.

4. Dauer der Überlassung und Rückstellung

A. Die Überlassung der Inventarien beginnt mit deren Abnahme und gilt für die zwischen GoldTHEKE und Kunden vereinbarte Dauer. Die Überlassungsdauer entspricht grundsätzlich der Dauer der Geschäftsbeziehung (als solche gilt der laufende und wiederkehrende Bezug von GoldTHEKE Produkten, sei es mit oder ohne eine vertragliche Bindung), es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Eine Verlängerung der Überlassungsdauer ist auf Wunsch des Kunden nur mit Zustimmung der GoldTHEKE möglich und muss vom Kunden mindestens 14 Werkstage vor Ablauf der vereinbarten Dauer angekündigt werden.

B. Werden die Inventarien leihweise und somit ohne Entgelt zur Verfügung gestellt, kann GoldTHEKE die Überlassung jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Form widerrufen und die Inventarien vom Kunden zurückfordern (Bittleihe).

C. Die Überlassung endet in jedem Fall sofort bei Nutzung der Inventarien für Fremdprodukte.

D. Bei Beendigung der Überlassung erfolgt die Rückstellung durch Rückstellung vom Kunden an den vereinbarten Rückstellungsort bei GoldTHEKE (Abholung am Aufstellort). Der Kunde verp􀁷ichtet sich, die Inventarien unverzüglich, aber spätestens binnen drei Werktagen nach Ablauf der Überlassungsdauer, an GoldTHEKE in unveränderten Zustand – normale Abnützung ausgenommen – zurückzustellen. Bei Verzug ist GoldTHEKE berechtigt ihren Schaden wegen der verzögerten Rückstellung geltend zu machen, wobei zumindest pauschal die Höhe des vereinbarten Entgeltes verrechnet wird. Der Kunde ist verp􀁷ichtet, die Inventarien wie ursprünglich verpackt, auf festen Untergrund/geschützt, geschlichtet bzw. zusammengestellt und in ordnungsgemäßen Zustand an GoldTHEKE zurückzustellen. Der Kunde trägt die Gefahr für Beschädigungen während der Bereitstellungsdauer zur Abholung von drei Tagen nach Ende der Überlassung.

E. Die Überprüfung der retournierten Inventarien erfolgt durch GoldTHEKE erst am Sitz bzw. an der Betriebsstätte der GoldTHEKE. Daher erfolgt die Abnahme der retournierten Inventarien ausschließlich unter Vorbehalt.

F. Die Überprüfung der rückgestellten Inventarien erfolgt durch GoldTHEKE an deren Standort. Im Falle von Verlust oder Schäden ist GoldTHEKE nach ihrer Wahl berechtigt, die Inventarien auf Kosten des Kunden zu ersetzen oder zu reparieren. Beschädigte Inventarien werden bis zum 15. des der Abholung folgenden Monat bei GoldTHEKE zur etwaigen Begutachtung durch den Kunden aufbewahrt. Bei groben Verunreinigungen, die nicht durch die sachgerechte Nutzung verursacht werden, werden die Reinigungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

5. Rechte und P􀁷ichten

 

A. Der Kunde ist zur Abnahme der Inventarien verp􀁷ichtet. Die Abnahme erfolgt durch Lieferung durch GoldTHEKE zum vereinbarten Zeitpunkt und vereinbarten Standort.

B. Wurde Abnahme durch Lieferung von GoldTHEKE vereinbart, ist der Kunde verp􀁷ichtet, zum vereinbarten Anlieferungszeitpunkt anwesend zu sein oder dafür zu sorgen, dass eine für ihn vertretungsbefugte Person anwesend ist. Ist das nicht der Fall, gilt die Abnahme durch Abstellung der Inventarien am vereinbarten Standort als erbracht. Am Lieferschein vermerkt GoldTHEKE „Kunde nicht anwesend“. Mehrfachfahrten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Lieferung durch GoldTHEKE kann nur auf einen festen, befahrbaren und ebenerdigen Untergrund erfolgen. Abweichungen davon müssen mindestens 48 Stunden vor der Lieferung bekannt gegeben werden und werden Mehraufwendungen dafür von GoldTHEKE gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferung gilt der Gefahrenübergang bei Abnahme des Kunden am vereinbarten Standort.

C. Erfolgt die Abnahme der Inventarien vom Kunden nicht wie vereinbart, ist GoldTHEKE berechtigt, diese nach spätestens 48 Stunden anderwärtig zu überlassen oder zu verwenden.

D. Der Kunde ist verp􀁷ichtet, die Inventarien vor Gebrauch auf Verwendungstauglichkeit zu prüfen.

E. Der Kunde ist verp􀁷ichtet, während der gesamten Überlassungsdauer die Inventarien in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und – sofern anwendbar – nach den einschlägigen technischen und gesetzlichen Erfordernissen laufend zu warten und zu überprüfen und hält GoldTHEKE diesbezüglich schad- und klaglos. Jegliche Veränderungen, Beklebungen welcher Art auch immer, sind dem Kunden untersagt.

F. Eine Überlassung (unabhängig ob entgeltlich oder nicht) an Dritte ist nicht zulässig.

G. Außerdem trägt der Kunde alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Gleiches gilt für etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen. GoldTHEKE übernimmt generell keine Haftung für Schäden oder 􀁶nanzielle Nachteile und trägt keine Kosten, Gebühren oder Abgaben.

 

6. Datenschutz

A. GoldTHEKE ist für die rechtskonforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden verantwortlich. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten zum Zweck der Überlassung der Inventarien und für den Erhalt von Werbung und Informationen über GoldTHEKE (z.B. deren Produkte, Waren, usw.) verarbeitet und gespeichert werden. Hinsichtlich der Verarbeitung, Speicherung, Recht auf Auskunft, Widerruf von Einwilligungen, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerdemöglichkeiten des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung der GoldTHEKE verwiesen, abrufbar unter https://goldtheke.shop/policies/privacy-policy.

 

7. Sonstige Bestimmungen

A. Eine Anfechtung wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

B. Neben diesen Bedingungen bestehen keine sonstigen Absprachen, weder mündlich noch schriftlich. Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

C. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zweck entspricht.

D. Für alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien in Österreich vereinbart. GOLDTHEKE darf jedoch auch am Sitz des Kunden klagen.

E. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und GOLDTHEKE gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

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